Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Wir bieten Ihnen:
Top Bezahlung ( bis zu 3.500 Euro ) entsprechend Ihrer Berufserfahrung und Qualifizierungen
Möglichkeit vielfältiger und finanziell unterstützter Weiterbildungen
Teilzeit -bzw. Vollzeittätigkeit möglich
ein freundliches, harmonischen und hochqualifiziertes Team
Einmalige Startprämie in Höhe von 500,00 Euro nach bestandener Probezeit von 3 Monaten
5 freie Tage für Fortbildungen im Jahr
unbefristeter Arbeitsvertrag
ein modernes und ergonomisch optimiertes Arbeitsumfeld
betriebliche Gesundheitsförderung
flexibel gestaltete Arbeitszeiten
unbefristeter Arbeitsvertrag
Bereitstellung der Dienstkleidung
eine voll ausgestattete Mitarbeiterküche
gratis Getränke
monatlicher Einkaufsgutschein von REWE
Tankgutscheine
Manuelle Therapie und Lymphdrainage Ausbildungen sind wünschenswert, aber kein Muss
Kontaktieren Sie uns und werden Sie Teil des Teams!
Bitte bewerben Sie sich per E-Mail unter:
info@corpo-vivo-physio.de
Anger 9 / 99084 Erfurt
0361 6443477
Sehr geehrte Patienten und Kunden,
bitte nehmen Sie sich die Zeit, folgende Richtlinien unserer Praxis zu lesen um für ein besseres Verständnis bezüglich der Handhabung bei verpassten Terminen zu sorgen.
Vielen Dank!
Wir möchten Sie als Patienten und Kunden zufriedenstellen und unser Anliegen ist es, für Sie die qualitativ bestmögliche Therapie anzubieten. Wir reservieren speziell für Sie einen Behandlungstermin, einen qualifizierten Therapeuten und einen top ausgestatteten Behandlungsraum. Wenn Sie zu einem Termin nicht erscheinen, entsteht uns ein finanzieller Schaden. Der Therapeut kann keinen anderen Patienten behandeln. Die Bezahlung für den Therapeuten muss die Praxis dennoch voll aufbringen.
Mit Abgabe Ihres Rezeptes und/oder Vereinbarung eines Behandlungstermins – auch telefonisch – gehen Sie mit uns einen „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“ ein. Die von uns erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten jeweils von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, d.h. von uns mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Bei versäumten Terminen bzw. nicht 6 Std. vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Arbeitstagen Montag – Freitag) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.
Dadurch entsteht der Praxis ein wirtschaftlicher Schaden, welcher nicht durch die Praxis getragen werden muss.
Daher bitten wir unsere Patienten ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 6 Std. vorab – abzusagen.
Gesetzlich ist sogar eine Frist von 24 Stunden zulässig.
Wir akzeptieren Absagen per Telefon, Mail und Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, hierbei gilt der nachweisliche Zeitpunkt der Absage.
Die Ausfallgebühr berechnet sich klar durch Ihre Behandlung, welche Sie auf Rezept verschrieben bekommen haben und durch Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir angehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen (siehe auch § 615, BGB).
Nimmt der Patient – gleich aus welchem Grunde – den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Patienten.
Der Vergütungsanspruch bleibt unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.
Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen werden unverzüglich und kostenpflichtig angemahnt. Entstehende Bearbeitungs- / Mahngebühren, mögliche Verfahrenskosten etc. sind in jedem Fall zu leisten und werden, wie auch der vollständige Rechnungsbetrag ggf. rechtlich eingefordert.
Deshalb erlauben wir uns den verpassten bzw. nicht abgesagten Termin mit dem Einzelwert der versäumten Behandlung privat in Rechnung zu stellen. Eine Verspätung durch den Patienten begründet keine Nachleistungspflicht durch den Therapeuten.
Als Vereinbarung eines Termins gelten Absprachen per Telefon, E-Mail oder mündlich, auch ohne Vergabe eines Terminzettels. Wir achten sehr genau darauf, bei der Terminvergabe keine Fehler zu machen. Sollten wir nachweislich einen Fehler gemacht haben, wird der Termin selbstverständlich nachgeholt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auch bei Terminen auf Gutscheinbasis bei Nichterscheinen bzw. Nichtabsagen den Gutschein bzw. die Behandlung als verfallen deklarieren.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte 6 Stunden ( 6 h ) vorher ab, damit wir ihn neu vergeben können.
Falls Sie uns telefonisch nicht gleich persönlich erreichen, können Sie uns auch bequem auf unseren Anrufbeantworter sprechen. Falls dieser Zeitraum nicht eingehalten wird, müssen wir leider eine Ausfallgebühr berechnen, diese ergibt sich aus dem Einzelwert der versäumten Behandlung. Dieser Termin wird nach Erhalt der Ausfallgebühr natürlich nachgeholt und somit ist ausgeglichen.
Bitte beachten Sie folgende Information bezüglich verpasster bzw. nicht abgesagter Termine
# Patienten mit Rezept der gesetzlichen Krankenkassen: eine Ausfallgebühr gemäß Krankenkassenvorgabe wird eingezogen.
# Privatpatienten mit Privatrezept: der verpasste Termin wird gezählt bzw. vom Rezeptwert abgezogen.
# Gutscheinkunden: die verpasste Behandlung wird mit vollem Wert vom Gutschein abgezogen.
# Selbstzahler (Physiotherapie & Wellness): der verpasste Termin wird mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 20,00 Euro beim nächsten Termin berechnet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen
Bank Sparkasse Mittelthüringen
Kontoinhaber / Empfänger Susan Rödiger / CORPO VIVO Physiotherapie und Wellness, Erfurt
Kontonummer 0163002541
Bankleitzahl 820 510 00
IBAN DE96 8205 1000 0163 0025 41
BIC HELA DE F1 WEM
Als Kassenpatienten sind sie dazu verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten. Diese berechnet sich wie folgt: prozentualer Anteil je Anwendung und Krankenkasse sowie 10 € Rezeptgebühr, diese Gebühr ist durch den Patienten zu entrichten.